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Kompetenz | Gesellschaftsrecht / M & A
Hauptschwerpunkt unserer Beratung ist das Gesellschaftsrecht. Wir begleiten Sie und Ihr Unternehmen bei der Gründung wie bei dem laufenden Geschäft, bei Erwerb/Verkauf und Umstrukturierung ebenso wie in Krisensituationen.

Im Gründungsstadium beraten wir Sie bei der Auswahl der richtigen Rechtsform und bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags. Wir begleiten Sie auch gern danach - beim laufenden Geschäft ebenso wie bei Haftungsfragen (Geschäftsführer-, Vorstands- und Aufsichtsratshaftung).

Einen besonderen Schwerpunkt bildet unsere ständige Beratung von Aktiengesellschaften, seien diese börsennotiert oder nicht. Hierzu gehören die Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen ebenso wie Kapitalmaßnahmen, außerdem konzernrechtliche Fragen.

Bei Um- und Restrukturierungen von Unternehmen haben wir besondere Erfahrung, ebenso bei Gründung und Begleitung von Joint Ventures im In- und Ausland. Wenn nötig, stehen wir Ihnen auch in Krisensituationen, bei Sanierung und ggf. drohender Insolvenz kompetent zur Seite.

Unsere Anwälte verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Unternehmens- und Beteiligungskauf und -verkauf („mergers & acquisitions"/„M&A"). Finanzierungsfragen gehören bei uns ebenso zum selbstverständlichen Repertoire wie die Gestaltung von Venture Capital- und Private Equity-Investments. Wir prüfen Unternehmen (Due Diligence). Und wir unterstützen Sie auch gern dabei, Ihr Unternehmen auf eine Unternehmensprüfung vorzubereiten. Wir wissen, worauf es bei einer Due Diligence ankommt. Über die Ergebnisse unserer Prüfung berichten wir präzise, konzentriert auf die Eckpunkte. Sie erhalten keine 200-seitigen Reports, sondern eine Konzentration auf das Wesentliche.

Schließlich verfügen wir über besondere Expertise in mitbestimmungsrechtlichen Fragen.

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