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Kompetenz | Kapitalmarktrecht
Wir beraten regelmäßig börsennotierte Unternehmen bei der Hauptversammlungsbereitung und -durchführung.

Hierzu gehören selbstverständlich Kapitalmaßnahmen, die Schaffung genehmigten oder bedingten Kapitals, die Gestaltung von Wandelschuldverschreibungen, Optionen oder Anleihen. Die Erstellung von Börsenzulassungsprospekten ist uns ebenso vertraut wie die Abstimmung mit der BaFin. Gern übernehmen wir auch eine begleitende Kontroll- und Überwachungsfunktion, um Ihre Interessen gegenüber einer finanzierenden Bank und den von ihr eingeschalteten Beratern zu wahren. 

Wir beraten Sie zu Meldepflichten nach Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ebenso wie zu Fragen im Zusammenhang mit der Übernahme anderer Unternehmen (oder deren Abwehr) nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG). 

Schließlich sind wir mit Bank- sowie Versicherungsaufsichtsrecht vertraut.

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